Prepaid-Karten: Doppelte Identitätsprüfung nicht nötig
Wie das Verwaltungsgericht Köln vor kurzem entschieden hat, müssen Mobilfunkanbieter auch weiterhin Kunden von Prepaid-SIM-Karten nicht doppelt überprüfen. Die Bundesnetzagentur hatte nämlich gefordert, dass neben dem bisherigen Post- bzw. Video-Ident Verfahren auch noch eine Ausweiskopie gespeichert werden müsse.
Diese Maßnahme sei allerdings gegen das Ausweisgesetz und verstoße damit gegen diese Bestimmungen. Zukünftig wird also der Erwerb von Prepaid-Karten auch weiterhin mittels eID-Ausweis, Post-Ident oder Video-Ident Verfahren möglich sein.
Vor Sommer 2016 fand bei dem Kauf von Prepaid-Karten übrigens überhaupt keine Überprüfung des Anschlussinhabers statt, im EU-Ausland lassen sich Prepaid-SIMs oftmals weiterhin ohne Identitätsprüfung erwerben.