Steuerfreigrenze abgeschafft: China-Bestellungen werden teurer
Seit dem 01.07.2021 wurde die Steuerfreigrenze auf Auslandssendungen abgeschafft, folglich muss nun ab dem ersten Euro auch die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. In der Vergangenheit konnte man dagegen problemlos Warensendungen mit bis zu 22 Euro ohne weitere Abgaben aus dem Ausland empfangen.
Verbraucher müssen sich daher ab sofort mit höheren Kosten rechen, wenn diese etwas außerhalb der EU bestellen. Dennoch sind nicht zwingend alle Sendungen von einer Steuernachzahlung betroffen, zwar ist die offizielle Freigrenze abgeschafft, doch bis zu einem Warenwert von 5,23 Euro wird dennoch keine Umsatzsteuer erhoben. Der Grund dafür ist simpel: Der Aufwand für die nachträgliche Steuerabwicklung ist bei solchen günstigen Produkten schlicht zu hoch.
Sollte der Warenwert jedoch über der Toleranzgrenze von 5,23 Euro liegen, so wird hier ab sofort auch zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig. Doch das ist nicht das einzige Problem, falls der Versender nicht vorab die Einfuhrsteuer bezahlt hat, so wird zukünftig auch eine sogenannte Auslagepauschale bei der Deutschen Post für die Zustellung fällig. Diese liegt standardmäßig bei stolzen 6 Euro und dürfte viele Auslands-Schnäppchen dadurch unrentabel machen.
Vor einer Onlinebestellung solltet ihr daher genau prüfen ob der Versender die Umsatzsteuer bereits selbst abführt, sodass die 6 Euro Auslagepauschale nicht zusätzlich abkassiert wird. Onlinemarktplätze wie AliExpress sind sich dieser neuen Regelung bereits bewusst und führen seit kurzem zusätzlich die Umsatzsteuer ab, somit solltet ihr bei der Zustellung mit keinen zusätzlichen Gebühren belastet werden.
Alternativ besteht außerdem die Möglichkeit euch als Selbstverzoller bei der Deutschen Post zu registrieren, damit würden Auslandsbestellungen im Zollamt verbleiben. Ihr müsstet die Pakete dann natürlich selbst abholen, allerdings fällt dann auch ganz sicher keine Auslagepauschale von DHL an.
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