eMail Inbox-Werbung ebenfalls rechtswidrig
Laut dem Bundesgerichtshof ist Inbox-Werbung im eMail-Postfach genauso rechtswidrig wie normale Spam-Nachrichten. Dieser Umstand dürfte zukünftig etlichen Freemail-Anbietern sauer aufstoßen, ist dies doch bisher das Standard Refinanzierungmodell für kostenfrei Maildienste gewesen.
Neben Gmail setzen auch Anbieter wie T-Online, GMX oder web.de auf direkte Werbenachrichten im eMail-Postfach, sobald man die jeweilige Web-Oberfläche des jeweiligen Anbieters nutzt. Wer seine Mails dagegen ausschließlich mittels Mail-Client abholt wird von der reinen Inbox-Werbung dagegen verschont.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Inbox-Werbung einer strikten Einwillung seitens des Nutzers bedarf, ansonsten gilt diese Werbeform als rechtswidrig.
Auch Gmail ist von dem neusten Urteil betroffen. (Bild: Google)
Datum:
05.06.2022, 00:27 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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