Telefonwerbung und wie man sie umgehen kann

Telefonwerbung, auch wenn sie verboten ist, kommt immer häufiger vor. Dabei gehen die Unternehmen teilweise sehr dreist vor und lassen sich kaum abwimmeln. Natürlich kann man direkt den Hörer auflegen, keine Frage. Doch wer die lustige Variante mag, hat noch seinen Spaß dabei und kann so natürlich sein Gegenüber, der unerlaubt Werbung macht, an der Nase herumführen. Selbstverständlich können die Anrufer auch gemeldet werden, dass sie unerlaubt Werbung machen. 

Unerlaubte Werbung melden

Natürlich können Sie unerlaubte Werbung bei der Bundesnetzagentur melden, keine Frage. Dabei sollten Sie aber zuerst herausfinden, wer angerufen hat. Denn in den wenigsten Fällen versteht man den Namen des Unternehmens. Dieser kann beispielsweise auf der Seite Anruferauskunft herausgefunden werden, wenn man die Telefonnummer eingibt, die in der Regel im Display erscheint.

Was gilt als Werbeanruf?

Unter den Begriff Telefonwerbung fallen praktisch alle Anrufe, die nur ein Ziel haben, nämlich den Absatz von Waren oder das Erbringen einer Dienstleistung zu fördern. Hierunter zählen beispielsweise neue Stromtarife, die Ihnen angeboten werden oder auch dass ein Abonnement abgeschlossen wird.

Weiterhin gibt es Pishing-Anrufe, die allerdings nicht unter Telefonwerbung fallen, auch wenn Firmennamen oder Produkte genannt werden. Bei diesen Anrufen versuchen die Anrufer an sensible Daten, wie Bankdaten oder Kreditkartennummer zu kommen.

Ebenfalls keine Telefonwerbung sind Anrufe, die zu Markt- oder Meinungsforschung aufrufen. Nur dann, wenn ein solcher Anruf eine getarnte Umfrage ist und eigentlich die Absatzförderung ankurbeln soll, fällt der Anruf unter Telefonwerbung.

Auch wenn die Weitergabe von Daten rechtswidrig ist, gibt es zahlreiche Unternehmen, die Millionen von Daten verkaufen, die dann die Verbraucher mit Telefonwerbung überhäufen.

Wie können Verbraucher sich vor unerlaubter Telefonwerbung schützen?

Wie oben bereits genannt, können die Unternehmen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei Verstößen gegen dieses Verbot können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Wird die Rufnummer des Unternehmens unterdrück, kann eine Strafe von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Die Maßnahmenliste, die in den letzten 12 Monaten verhängt wurden, können auf der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Verbraucher können sich in der Regel nur dann schützen, wenn sie eine Geheimnummer haben. Ansonsten gilt nur, dass man einfach auflegt, wenn ein solcher Anruf kommt. Zudem kann jeder bei seinem Telefonanbieter angeben, dass Anrufer mit unterdrückter Rufnummer nicht durchgestellt werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass auch Bekannte, die etwa Ihre Rufnummer unterdrücken nicht zu Ihnen durchgestellt werden. 

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Angerufene ganz aktiv und penetrant wird. Fragen Sie nach dem Firmennamen, dem Namen des Anrufers sowie dem Grund des Anrufs und stellen Sie den Anrufer zur Rede. Auch sollte darauf hingewiesen werden, dass man eine Löschung seiner Daten möchte. Ansonsten sind einem leider die Hände gebunden und mehr als bei der Bundesnetzagentur melden, kann man eigentlich nicht machen.

Wollen Sie Ihren Spaß haben, dann nutzen Sie etwa die Frank geht ran Hotline und verweisen Sie den Anrufer an die Nummer von Frank.

Man kann sich natürlich auch einen Leitfaden für lästige Telefonanrufe an das Telefon legen und so den Anrufer abwimmeln. Einen solchen Leitfaden gibt es hier als PDF. Ob der Anrufer dann jedoch lange in der Leitung bleibt, ist eher unwahrscheinlich und der Angerufene hat noch seinen Spaß.



(Bild: Nokia)
Datum:
21.12.2018, 16:59 Uhr
Autor:
Comments:
Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* gesponserter Link
Blogverzeichnis - Bloggerei.de