Das sind die neuen Regeln für Quadrocopter

Drohnenpiloten müssen in Zukunft mit weiteren schärferen Regeln rechnen. Bundesminister Dobrindt hat hierzu eine „Verordnung zur Regelung de Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Allein in Deutschland befinden sich derzeit ca. 400.000 Quadrocopter in privaten Händen und bieten damit ein potentielles Sicherheitsrisiko im Luftraum. 

Die neuen Regelungen:

In Zukunft besteht eine Kennzeichnungspflicht für alle Fluggeräte über 250 Gramm. Um dieser Regelung gerecht zu werden, muss eine Plakette mit Name und Anschrift des Drohenpiloten am Quadrocopter angebracht werden. Im Schadensfall kann so der Halter schnell festgestellt werden.

Für Drohnen über 2 Kilogramm Fluggewicht ist künftig zudem ein Kenntnisnachweis erforderlich, dieser kann entweder durch eine Bescheinigung vom Luftfahrt-Bundesamt oder auch durch einen Luftsportverein erfolgen, aber auch eine gültige Pilotenlizenz wird als Nachweis anerkannt.

Wenn ihr einen Quadrocopter mit über 5 Kilogramm Gesamtgewicht steuern wollt, ist außerdem eine gesonderte Genehmigung der Landesluftfahrtbehörden notwendig. Eine solche zusätzliche Erlaubnis, benötigt ihr zudem auch grundsätzlich bei Nachtflügen mit eurer Drohne (auch bei weniger als 5 kg Fluggewicht).

Nutzer die ihren Quadrocopter gewerblich nutzen, benötigen in Zukunft keine Erlaubnis mehr – sofern das Gewicht unter 5 Kilogramm liegt. Außerdem können durch Erlaubnis der Luftfahrbehörden in Zukunft gewerbliche Drohen auch außerhalb der Sichtweite geflogen werden (über 5 kg).

Ein grundsätzliches Betriebsverbot gilt künftig in den folgenden Fällen für Privatnutzer:

– Fliegen außerhalb der Sichtweite für Fluggeräte unter 5 kg Gesamtgewicht.

– Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften sind Tabu, das gleiche gilt auch für das überfliegen von Menschenansammlungen oder militärischen Einrichtungen sowie Naturschutzgebieten.

– Bestimmte Verkehrswege (wie das überfliegen von Autobahnen) sind ebenfalls verboten

– Es darf nicht höher als 100 Meter über Grund gefolgen werden, ausgenommen: Modellfluggelände.

– Wohnungsgrundstücke sobald die Drohne über 250 Gramm wiegt oder über eine Kamera verfügt.

– Fluggeräte über 25 Kilogramm.

Verbots-Ausnahmen können durch die zuständige Behörde zugelassen werden, wenn der Betrieb keine Gefahr des Luftverkehrs darstellt. Auch muss hierbei der Datenschutz sowie Naturschutz sowie der mögliche Fluglärm berücksichtigt werden. Auch der Betrieb außerhalb der Sichtweite kann durch eine Ausnahme-Regelung zugelassen werden.

Piloten von Drohnen bzw. Quadrocopter sind verpflichtet bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen, auch unbemannten Freiballonen muss ausgewichen werden.

Der Einsatz von Videobrillen ist erlaubt solang eine maximale Flughöhe von 30 Metern eingehalten wird und das Fluggerät nicht schwerer als 250 Gramm ist. Alternativ kann auch eine andere Person das Flugobjekt beobachten und bei Gefahren den Piloten darauf aufmerksam machen.

Alle Angaben ohne Gewähr



Bald gibt es neue Gesetze für Drohnenpiloten. (Bild: DJI)
Datum:
19.01.2017, 15:50 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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2 Comments zu "Das sind die neuen Regeln für Quadrocopter"

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