Bundesgerichtshof erlaubt Adblock Plus
Gute Nachrichten für alle Adblocker unter euch: Der Bundesgerichtshof sieht in dem Einsatz von Werbeblockern keinen unlauteren Wettbewerb. Damit hat Eyeo, Anbieter von Adblock Plus, gegen den Axel Springer Verlag gewonnen – bereits in der Vergangenheit hat das OLG Köln ebenfalls für Eyeo entschieden.
Der Anwalt des Axel Springer Verlags, hat bereits direkt nach dem Urteilsspruch angekündigt, Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Eyeos Geschäftsmodell steht schon länger in der Kritik, da der Adblock-Anbieter ein sogenanntes Whitelisting, teilweise auch gegen Geldzahlung, vornimmt.
Adblock Plus bleibt vorerst erlaubt. (Bild: Eyeo)
Datum:
21.04.2018, 23:45 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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