Dashcam Einsatz ab sofort erlaubt
Gestern hat der Bundesgerichtshofs über die Zulassung von Dashcam-Videos als Beweismittel entschieden. Zwar verstoßen die Minikameras gegen das Datenschutzgesetz, allerdings müssten Unfallbeteiligte sowieso Angaben zu Person und Führerschein machen, somit sei dies zu vernachlässigen. Der BGH hat damit entsprechende Aufnahmen zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
Nicht erlaubt ist weiterhin das permanente Aufzeichnen des Straßenverkehrs. Datenschutzrechtlich unbedenklich sind Dashcam-Aufnahmen daher nur, wenn diese erst durch manuelles oder automatisches Auslösen bei einem Unfall die Videodatei dauerhaft speichern. Die erstellten Videos dürfen nur für die Klärung des Unfalls verwendet werden, eine Veröffentlichung im Internet ist weiterhin verboten.
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