Deutsche Post darf mobile Briefmarken nicht ablaufen lassen
Mit der mobile Briefmarke der Deutschen Post kann das jeweilige Porto auch handschriftlich auf den Brief geschrieben werden in Form einer Zahlen und Buchstabenkombination, doch bisher konnte eine solche virtuell erstelle Briefmarke nur 14 Tage lang verwendet werden, danach verfällt das Porto ohne, dass eine Rückerstattung angeboten wurde.
Aufgrund dieser Tatsache zogen Verbraucherschützer die Deutsche Post vor Gericht und konnten einen Etappensieg erstreiten. Demnach war das Landgericht Köln der Ansicht, dass auch mobile Briefmarken nicht einfach nach 14 Tagen verfallen dürfen, Kunden würden so unangemessen benachteiligt.
Mit dem Urteil möchte sich die Deutsche Post aber wohl vorerst nicht zufrieden geben und hat bereits Berufung eingelegt, bis ein endgültiges Urteil zu diesem Thema vorliegt dürfte es also noch einige Zeit dauern.