Google Earth muss Grundstücke nicht verpixeln
Wie das Landgericht Itzehoe nun geurteilt hat, muss Google’s Kartendienst Grundstücke in seinen Satellitenbilder nicht verpixeln. Das Bereitstellen von Informationen sei als höherwertig zu betrachten als der dazu entstehende Eingriff in die Privatsphäre, zumal man auf den Satellitenbilder technisch bedingt auch keine Personen erkennen konnte.
Bei Google Streetview verpixelte das Unternehmen dagegen auf freiwilliger Basis, nachdem viele Bürger aus Datenschutzgründen dagegen Sturm liefen. Nach der damaligen Verpixlungsaktion wurde auch kein neues Streetview-Bildmaterial mehr für Deutschland online genommen – auf der restlichen Welt ist dieser Dienst dagegen nahezu flächendeckend verfügbar.
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