Mehr Verbraucherschutz bei Online Verträgen

Immer mehr Dienstleistungen werden über das Internet angeboten. Damit gehen gezwungenermaßen Veränderungen in der Vertragsstruktur einher, die bisher vom Gesetzgeber noch nicht so stark berücksichtigt wurden. Mit einem neuen Verbraucherschutz sollen nun die Konsumenten mehr Rechte und Sicherheiten erfahren, wenn Verträge im Netz abgeschlossen werden.

Wie kommen Online Verträge zustande?

Die online Verträge breiten sich immer mehr aus. Bisher war es üblich, Verträge auszudrucken, zu unterschreiben und entweder auf dem Postweg an den Dienstleister zu schicken oder das gescannte Papier geht über den E-Mail-Weg wieder zurück. Mit neuen Technologien ist das Unterzeichnen wichtiger PDFs nun kein Problem mehr.

Verschiedene Anbieter kommen mit Lösungen daher, die Dienstleister und Konsumenten gleichermaßen interessant finden. So können beispielsweise bei Adobe direkt im Acrobat Formulare und Verträge ausgefüllt werden. Digital kann im Anschluss die Unterschrift in das entsprechende Feld gesetzt werden. Auch Wasserzeichen, Templates und andere Funktionen, die Vertragsabschlüsse vereinfachen, sind beim Anbieter mit dabei.

Bei anderen Anbietern können bestimmte Daten automatisch eingefüllt werden. Online Verträge beschleunigen generell die Verkaufs- und Verwaltungsprozesse, müssen aber doch einigen Regeln folgen, die von der deutschen Regierungen dieses Jahr neu aufgelegt wurden.

Verstärkter Schutz auch bei Verträgen, die online abgeschlossen werden

Die digitale Welt fordert neue Regeln. Das wird wieder einmal bei den nun immer häufiger verwendeten online Verträgen deutlich. Wie die Verbraucher besser geschützt werden sollen, zeigen wir jetzt. Die vier wichtigsten Punkte bei den nachbearbeiteten Bestimmungen sind die Folgenden.

Automatisierte Vertragsverlängerungen

Ein gut durchdachtes System sind automatische Vertragsverlängerungen. Auf diese Weise versuchen Anbieter von diversen Dienstleistungen die Kunden über einen langen Zeitraum an sich zu binden. Das in diesem Jahr in Kraft getretene “Faire-Verbraucherverträge-Gesetz” soll mit dieser Praktik Schluss machen. In vielen Fällen ist es den Verbrauchern gar nicht bewusst, wann die automatische Vertragsverlängerung aktiv wird. Nun ist dies bei den meisten Kaufabschlüssen nicht mehr möglich. Auf unbestimmte Zeit können Verträge nur dann verlängert werden, wenn die Kunden im gleichen Atemzug ein Kündigungsrecht von nur einem Monat erhalten. Dies gilt für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 gültig sind. Nur in der Telekommunikation sind auch Verträge ab dem 1. Dezember 2021 von dieser neuen Regelung betroffen.

Kündigungsfristen verkürzt

Lange Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten gehören von nun an ebenfalls der Vergangenheit an. Generell verkürzen sich die Fristen auf einen Monat. Lediglich die Versicherungsbranche ist davon ausgenommen. Hier gelten die regulären Kündigungsfristen, wie sie im Vertrag vermerkt sind.

Der Kündigungs-Button

Einkaufen und Verträge zu schließen ist meist der einfachere Weg. In diesem Bereich kommen die Dienstleister den Kunden gern entgegen. Doch wenn man kündigen will, werden einem nicht selten Steine in den Weg gelegt. Damit auch das Kündigen von Dienstleistungsverträgen für die Verbraucher künftig einfacher wird, muss nun der sogenannte Kündigungs-Button gut sichtbar auf der Webseite positioniert werden. Er darf nicht versteckt in einem Kundenbereich platziert werden, der nur durch das Einloggen nutzbar wird. Der Button muss nach der Aktivierung durch den Verbraucher in kürzester Zeit die entsprechende Kündigung per E-Mail oder einem anderen Nachrichtendienst erhalten.

Nachbesserungsbedarf bei telefonischen Verträgen

Viele Beschwerden gingen bisher ebenfalls zu den telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein. Mitunter ist die Überzeugungsarbeit der Vertriebler besser als die Fähigkeit des Verbrauchers, deutlich Nein zu sagen. Damit in Zukunft Menschen nicht mehr ungewollt ein Vertrag aufgeschwatzt wird, muss die telefonische Vereinbarung nun immer schriftlich übermittelt werden. Erst wenn der Kunde schriftlich sein Okay gibt, wird der Vertrag rechtsgültig.

Auf diese Weise wird den Kunden genug Zeit gegeben, die Geschäftsbedingungen und andere Details zu überprüfen, bevor die Unterschrift darunter gesetzt wird.

Weniger Fehler mit digitaler Vertragsverwaltung

Damit keine ungewollten oder falschen Verträge abgeschlossen werden oder Kündigungsfristen und Rechte der Verbraucher übersehen werden, empfiehlt es sich für Unternehmen nicht erst jetzt, die Vertragsverwaltung digital zu absolvieren. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsarten, die beispielsweise in mittelständischen Unternehmen genutzt werden. Kundenverträge, Lieferantenverträge, Werkverträge oder auch Dienstverträge sind nur ein Teil der langen Liste.

Mit den passenden Software-Lösungen kommt der Papierkram in den Rechner. Das tut der Umwelt gut, die gern mehr Paperless-Verträge abgeschlossen sieht und es erleichtert auch die Arbeit der beteiligten Mitarbeiter.

Der Lebenszyklus eines Vertrages

Egal, um welche Art Vertrag es sich handelt, die Phasen sind in der Regel immer gleich. Nach der Prüfung der Daten wird ein Vertrag unterzeichnet. Damit startet der Gültigkeitszeitraum. Nach einem Jahr wird automatisch verlängert, der Kunde muss der Verlängerung zustimmen oder eine Kündigung wird durchgeführt.

Software für Business und Privat beugt Pannen bei Verträgen vor

Mit der passenden Software wissen Vertriebler immer ganz genau, in welchem Status sich ein Vertrag befindet. Dies ist sowohl für Unternehmen wichtig als auch für die Verbraucher. Deshalb ist auch für alle Dokumente und Verträge, die in einem privaten Haushalt anfallen, ein Managementsystem sinnvoll. Dieses kann sogar über das Handy verwaltet werden. Verpasste Kündigungsfristen und Garantiezeiträume gehören damit der Vergangenheit an. Kombiniert mit den neuen Regelungen des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes können Kunden sich in der Online Welt sicherer fühlen.



(Symbolbild: Xgadget.de)
Datum:
09.12.2022, 13:25 Uhr
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