Neue Drohnen-Gesetze nun gültig
Seit gestern, dem 01.10.2017, müssen sich Drohnen-Besitzer an neue Gesetze halten. So wird nun erstmals für Drohnen ab 2 Kilogramm Gewicht auch ein entsprechender Kenntnisnachweis benötigt, diese Prüfung kann an aktuell 18 Stellen abgelegt werden – weitere sollen folgen.
Kennzeichnungspflicht
Für Quadrocopter ab 250 Gramm Fluggewicht, muss zudem ein Schild mit Name und Adresse an dem Gerät angebracht werden. Laut Vorgabe muss die Kennzeichnung feuerfest sein und fest mit dem Copter verbunden sein.
Weitere Regelungen
In der Vergangenheit haben wir euch bereits schon einmal alle neue Regelungen in einem separaten Beitrag aufgelistet.
Für die meisten privaten Drohnen wir auch weiterhin kein Kenntnisnachweis benötigt, da diese meist unter zwei Kilogramm wiegen. (Bild: Xgadget.de)
Datum:
02.10.2017, 15:07 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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