Online-Abos müssen sich ohne Passwort kündigen lassen
Das Landgericht München hat geurteilt, dass sich bestehende Online-Abos auch ohne Login kündigen lassen müssen. In der Rechtssache ging es konkret um den „Abo kündigen“ Button von WOW (Anmerkung: Streamingdienst von Sky Deutschland), geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Die Kündigung des WOW-Abos war dort auf der Unterseite erst nach dem Login möglich, weshalb diese Gestaltung des Kündigungsprozesses rechtswidrig sei. Laut dem Landgericht München dürfen bei einer Kündigung keine Daten abgefragt werden, die der Verbraucher eventuell nicht mehr habe – Logindaten würden ebenfalls darunter fallen.
Sky dagegen agumentierte, dass eine vergebene Kunden- oder Vertragsnummer eine höhere Hürde für den Verbraucher darstellen würde als selbst gewählte Logindaten die für eine Kündigung benötigt würden. Das Unternehmen hat deshalb in dieser Sache auch Berufung eingelegt.