Personalausweis: Fingerabdruck in Zukunft Pflicht

Zukünftig wird bei allen neu ausgestellten Personalausweisen, innerhalb der EU, auch der Fingerabdruck erfasst und gespeichert. Das Europaparlament hatte sich vergangenen Dienstag auf diese Mindeststandards geeinigt, dass bald zwei Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises gespeichert werden müssen. 

Bestehende Ausweise ohne Fingerabdruck werden weiterhin bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig bleiben. Die neue Regelung mit Fingerabdruck-Pflicht, wird ab dem Jahr 2020 in Kraft treten, wer das nicht möchte sollte also noch davor einen neuen beantragen – die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.

In Reisepässen besteht die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken dagegen schon länger: Bereits seit 2007 werden beide Zeigefinger gescannt und in dem integrierten Chip hinterlegt.



(Bild: Personalausweisportal.de)
Datum:
22.02.2019, 06:04 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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