Recht auf „schnelles“ Internet – Uploadgeschwindigkeit angepasst
Überraschend hat das Bundeskabinett die minimale Uploadgeschwindigkeit für das Recht auf schnelles Internet erhöht. Während bislang lediglich 1,3 Mbit/s im Gespräch waren, soll es in Zukunft wohl stolze 1,7 Mbit/s im Upload geben. Die Downloadgeschwindigkeit bleibt dagegen unangetastet und soll bei mindestens 10 Mbit/s liegen – damit werde das Recht auf einen schnellen Breitbandanschluss erfüllt.
Ursprünglich hatte sich der Bundestag für eine Mindest-Geschwindigkeit von 30 Mbit/s im Downstream ausgesprochen, doch dieser Vorschlag konnte sich letzten Endes nicht durchsetzen. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz werden Bundesbürger erstmals einen Rechtsanspruch auf „schnelles“ Internet haben – somit müssen die Internetzugangsprovider zumindest einmal 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload liefern um diesen Anspruch gerecht zu werden.
Für eine Industrienation wie Deutschland sind diese Mindestbandbreiten allerdings dennoch ein Armutszeugnis.