StreamOn der Telekom ist rechtswidrig
Ein schlechter Tag für die Deutsche Telekom – das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur abgelehnt, damit ist das StreamOn-Angebot als rechtswidrig einzustufen. Die Deutsche Telekom hat allerdings bereits angekündigt, dieses Angebot vorerst nicht für seine Kunden einstellen zu wollen, dadurch könnte ein Bußgeld von bis zu 400.000 Euro anfallen.
Durch das StreamOn Angebot wird nach Ansicht der Bundesnetzagentur die Netzneutralität teilweise eingeschränkt, auch lasse sich das Streamingangebot der Deutschen Telekom nicht außerhalb Deutschlands nutzen. Der Netzanbieter begründet dagegen die Roaming-Einschränkungen mit den immensen Preisen für Datenvolumen – hierbei würden bis zu 6 Euro pro Gigabyte im EU-Ausland anfallen.