StreamOn nun ohne Bandbreitenbegrenzung
Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens wird die Deutsche Telekom in Zukunft das StreamOn-Angebot ohne künstliche Bandbreitenbegrenzung bereitstellen, außerdem wird sich der Service nun auch im EU-Ausland nutzen lassen, dies war bislang nicht möglich.
Laut dem Gerichtsurteil darf die Telekom nicht bestimmte Inhalte in der Übertragungsqualität drosseln und die Nutzung ausschließlich auf Deutschland begrenzen. Dies würde gegen die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität verstoßen und ist somit rechtswidrig.
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