Strengere Regeln für Drohnen
Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung für Drohnen auf den Weg gebracht, zunächst muss sich allerdings noch der Bundestag mit der neuen Verordnung befassen. Drohnenpiloten sollten sich trotzdem schon einmal über die überarbeiteten Regeln informieren. In einem separaten Artikel werden wir euch zu diesem Thema schon bald alles wichtige zusammenfassen.
Wichtige Punkte im Überblick:
Laut der neuen Verordnung dürfen in Zukunft nur noch Quadrocopter mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm relativ problemlos geflogen werden. Für Drohnen ab 250 bis 2 Kilogramm Fluggewicht muss in Zukunft zwingend eine Plakette mit Anschrift und Name des Piloten angebracht werden – zudem sind Kameraaufnahmen in Grundstücksnähe, nicht mehr ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers erlaubt.
Für Drohnen ab 2 Kilogramm Gewicht wird zudem ein Nachweis in Form eines Pilotenscheins benötigt. Alternativ kann auch eine Prüfung durch einen Luftsportverein durchgeführt werden.
In Zukunft dürfen private Drohnennutzer zudem nur noch auf eine maximale Flughöhe von 100 Meter aufsteigen, das Überfliegen von Menschenansammlungen sowie Einsatzorte der Polizei / Feuerwehr ist ebenfalls verboten.